Home / Ärzteberatung

Ärzteberatung

Wir unterstützen seit Jahren niedergelassene Mediziner verschiedenster Fachrichtungen in der Lösung ihrer betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem täglichen Betrieb einer Praxis ergeben. So stehen wir unseren Mandanten mit unserer Erfahrung z.B. bei der Erledigung der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Seite. Hierbei nutzen wir die branchenspezifischen Softwarelösungen der DATEV eG (Datenverarbeitungsorganisation der steuerberatenden Berufe). Mit Hilfe unseres Fachwissens in der Beratung von Ärzten erstellen wir für Sie eine leicht verständliche betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA), anhand derer die kaufmännische Steuerung der Praxis oder Praxisgemeinschaft ohne tiefgründige betriebswirtschaftliche Ausbildung des Praxisinhabers möglich wird.

Der Vergleich der kaufmännischen Kennzahlen mit Vergleichspraxen in Ihrer Region oder auch im gesamten Bundesgebiet ist aufgrund des uns zur Verfügung stehenden Datenpools der DATEV problemlos möglich (Branchenvergleich). Grundlage für diesen Datenpool ist die sehr große Zahl der durch den jeweiligen Steuerberater über die DATEV angeschlossenen Praxen. So lässt sich schnell erkennen, wo die eigenen Stärken sind aber auch, wo Defizite bestehen, die dann zeitnah reduziert werden können.

Dabei ist die Optimierung der steuerlichen Belastung immer das Ziel. So können wir nach der Analyse der Kennzahlen die voraussichtliche steuerliche Belastung schon unterjährig ermitteln und so rechtzeitig Vorschläge zur Steuerung der Honorareinnahmen und Praxiskosten machen. Soweit gewünscht, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Finanzverwaltung, sodass Ihnen die für Ihre Ziele benötigte Zeit verbleibt.

Die monatliche Abrechnung Ihres Personals und die damit verbundene Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten bei den Sozialversicherungsträgern erfolgt auf Wunsch in unserer Kanzlei. Durch ständige Fortbildung unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem Laufenden. Wir können die Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch direkt an Ihre Mitarbeiter versenden, sodass Sie vollständig in diesem Bereich entlastet werden.

Auch die Erstellung der jährlichen betrieblichen Gewinnermittlung und der sich anschließenden Steuererklärungen erledigen wir nicht nur innerhalb der gesetzlichen Fristen, sondern auch unter Ausnutzung des Maximums an steuerlichen Bewertungsspielräumen, um die geringst mögliche Steuerbelastung zu erreichen.

Bei der Gründung einer Praxis beraten wir über die Fördermöglichkeiten und organisieren die optimalen Abläufe bei den vom Gesetzgeber vorgegebenen administrativen Hürden im Steuerrecht. Bei der Übernahme einer Praxis oder eines Praxisanteils prüfen wir die Wertvorstellungen des Inhabers oder erstellen für Sie das Bewertungsgutachten nach den vom Gesetzgeber und dem Institut der Wirtschaftsprüfer anerkannten Methoden. Sollten Sie sich in der letzten Phase Ihres beruflichen Lebens befinden und suchen einen Nachfolger, so stehen wir Ihnen bei der Erstellung von Verkaufsgutachten und bei den nachfolgenden Verkaufsverhandlungen zur Seite.

Sie können wählen: von einzelnen Leistungen die wir für Sie erbringen bis zum „Rundum-sorglos-Paket“. Die Grundlage für unsere Gebührenberechnung ist die eines jeden Steuerberaters in Deutschland, d.h. die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Top